Gewährleistungserklärung

Fisher & Paykel Healthcare gewährleistet, dass Fisher & Paykel Healthcare Masken (ausgenommen Schaumstoffe und Materialdiffusoren) im Hinblick auf Verarbeitung und Materialien mängelfrei sind, sofern sie gemäß der Gebrauchsanleitung benutzt werden, und gemäß der von Fisher & Paykel Healthcare veröffentlichten Produktvereinbarung für eine Dauer von 90 Tagen ab Datum des Kaufes durch den Endnutzer funktionieren.

Diese Gewährleistung deckt keine Schäden ab, die verursacht werden durch:

  • Unfall;
  • Fehlerhafte Anwendung oder Missbrauch;
  • Modifizierungen;
  • Missachtung der Gebrauchsanleitung;
  • Äußeres bzw. betriebliches Umfeld;
  • Funktionsfehler, welche durch ein nicht von Fisher & Paykel Healthcare geliefertes oder hergestelltes Produkt verursacht wurden;
  • Andere nicht material- oder verarbeitungsbezogene Defekte;
  • Nichtverwendung von Originalersatzteilen.

Gewährleistungsansprüche können nur nach Vorlage von Kaufbelegen (z.B. Kassenbon) erhoben werden.

Sofern sich diese Gewährleistung auf ein mangelhaftes Produkt bezieht, wird Fisher & Paykel Healthcare, soweit gesetzlich zulässig, nach eigenem Ermessen das Produkt bzw. das mangelhafte Material oder Teil reparieren oder austauschen. Für den Fall, dass Fisher & Paykel Healthcare ein Produkt repariert oder austauscht, verlängert sich die Gewährleistungszeit für das reparierte oder ausgetauschte Produkt nicht über die ursprüngliche Gewährleistungszeit hinaus.

Diese Gewährleistung stellt Ihre alleinige Gewährleistung dar. Fisher & Paykel Healthcare schließt alle stillschweigenden Bedingungen, Garantien und Gewährleistungen aus, mit Ausnahme von stillschweigenden Bedingungen, Gewährleistungen und Garantien, deren Ausschluss gegen ein Gesetz verstoßen bzw. einen Teil dieser Gewährleistung nichtig machen würde.

Jedwede Haftung von Fisher & Paykel Healthcare für konkrete, beiläufig entstandene, mittelbare oder Folgeschäden (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewinnverluste), die durch Verkauf oder Nutzung dieses Produktes entstehen, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.

Diese Gewährleistung schließt die Anwendung jeglicher gesetzlicher Bestimmungen nicht aus noch beschränkt sie diese, sofern dieses Handeln gegen ein Gesetz verstoßen oder einen Teil dieser Gewährleistung nichtig machen würde.